02.10.2014 Urteile Marke Haftung Markenrecht
Markenrecht "Geek Nerd" der Trade Buzzer UG: Berufungsverhandlung vor dem Kammergericht erfolgreich
Hintergrund ist eine entsprechende Markeneintragung „Geek Nerd“ zugunsten der Trade Buzzer UG. Neben dieser Marke wurden auch die Marken „Sheldon Cooper“, „Walter White“ und „Gamer“ eingetragen, jeweils für Bekleidungsstücke. Unmittelbar nach Eintragung der entsprechenden Marken begann die Trade Buzzer UG, diverse Händler von Bekleidung, vornehmlich auf eBay, abzumahnen. Sie verlangte Unterlassung der Nutzung der jeweiligen Marke und Erstattung ihrer Anwaltskosten. Später folgte noch die Eintragung der Marke „Goa“; unter dieser Gattungsbezeichnung werden auf eBay Tausende Bekleidungsstücke verkauft, die sich an Fans der Musikrichtung Goa bzw. Trance richten.
Unsere Mandantin hielt bereits die Markenanmeldung „Geek Nerd“ für rechtsmissbräuchlich. Sie hatte zudem die Marke beschreibend verwendet, und zwar in einer Artikelüberschrift „Android fixed it. Computerfreak Geek Nerd T-Shirt“. Sie weigerte sich, eine Unterlassungserklärung abzugeben. Daraufhin zog die Gegnerin vor das Landgericht Berlin (LG) und erwirkte tatsächlich eine einstweilige Verfügung gegen unsere Mandantin. Auf unseren Widerspruch hin wurde die einstweilige Verfügung durch Urteil der gleichen Kammer des LG Berlin sogar bestätigt, was wir bereits damals für falsch hielten.
Unsere Mandantin ließ es aber bei diesem Urteil nicht bewenden, sondern legte Berufung zum Kammergericht Berlin (KG) ein. Und dort bekamen wir schließlich Recht: Die Trade Buzzer UG kann aus ihrer Marke keine Ansprüche gegen unsere Mandantin auf Unterlassung der oben genannten Überschrift auf eBay herleiten und muss nun die Verfahrenskosten tragen.
Wir sind gespannt, wie sich das Hauptsacheverfahren entwickeln wird, in dem die Gegnerin auch versucht, ihre Anwaltskosten ersetzt zu verlangen. Wir werden hier die UG und ihren Geschäftsführer persönlich auf Ersatz der Anwaltskosten unserer Mandantin in Anspruch nehmen.
Es bleibt spannend.
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