Startup-Beratung

Ihr fachkundiger Startup-Anwalt für Unternehmens­gründungen

Sie möchten ein Unternehmen gründen und sind auf der Suche nach einem erstklassigen Startup-Anwalt? Dann sind Sie bei uns genau richtig! Wir von ab&d Rechtsanwälte haben uns auf die Rechtsberatung von Startup-Unternehmen spezialisiert und in über 10 Jahren Praxiserfahrung hunderte von Gründern und Investoren betreut. Unsere Startup-Beratung ist dabei stets klar, klug und persönlich mit besonderem Augenmerk auf Ihr individuelles Geschäftsmodell – von der Unternehmensgründung über den Markteintritt bis zum Exit.

Als spezialisierte Anwälte für Unternehmensgründungen beraten wir Sie zur richtigen Gesellschaftsform (insb. GbR, OHG, PartG, KG, GmbH, UG (haftungsbeschränkt), AG und GmbH & Co. KG) und entwerfen für Sie ausgewogene und klare Verträge wie z.B. Gesellschaftsverträge und Gesellschaftervereinbarungen, Geschäftsführer-Dienstverträge, Mitarbeiter-Beteiligungsprogramme (VESOP) sowie AGB und B2B-Verträge, die Ihren individuellen Bedürfnissen gerecht werden. Bei Investitionsrunden verhandeln wir für Sie die Konditionen der Investoren-Beteiligung (Venture Capital) und wenn Sie Ihre Geschäftsanteile verkaufen wollen, verhandeln und gestalten wir Ihren Exit.

Da unsere Kanzlei zudem im Markenrecht und Wettbewerbsrecht tätig ist, unterstützen wir Sie und Ihr Startup selbstverständlich auch gerne beim Markenschutz und den rechtlichen Anforderungen an den Außenauftritt sowie auch bei Fragen zur Wirksamkeit von nachvertraglichen Wettbewerbsverboten.

Sie sind an unserer spezialisierten Startup-Rechtsberatung interessiert? Gerne beraten unsere erfahrenen Startup-Anwälte Sie zu all Ihren rechtlichen Fragen vor und nach der Gründung Ihres Startups – in Berlin, bundes- und europaweit. Eine kurze, telefonische Ersteinschätzung zu Ihrem rechtlichen Anliegen bieten wir Ihnen dabei als Sonderleistung kostenfrei an. Rufen Sie uns einfach unter der Rufnummer 030 36 41 41 90 an, schreiben uns eine E-Mail an kontakt@abd-partner.de oder nutzen Sie unser Kontaktformular!

Ihre Ansprechpartner für Unternehmensgründungen:

Rechtsanwalt
Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz

Startup-Beratung in der Gründungsphase

Ein Unternehmen gründen ist wie heiraten, eine Gesellschaft zu führen wie eine Ehe. Bereits vor der Unternehmensgründung sollte man sorgfältig überlegen, mit welchen Partnern man sich einlässt und die wesentlichen Aufgaben klar und eindeutig verteilen. Zumeist geht es um die Fragen, wer wie viel Geld mitbringt, wer welches Know-how zur Verfügung stellt und wer wie seine Arbeitskraft einbringt.

Steht das Gründerteam und sind die Aufgaben klar, geht es das erste Mal ans „Eingemachte“: Welche Rechtsform soll das Unternehmen haben? Wie regeln wir unsere gegenseitigen Rechte und Pflichten? Wer wird Geschäftsführer? Brauchen wir einen Geschäftsführer-Dienstvertrag? Und wer verdient ab wann wie viel? Wie wird abgestimmt – einstimmig? Mit einfacher oder mit ¾-Mehrheit? Was passiert bei einem Patt? Wie komme ich aus der Gesellschaft wieder heraus? Und kann ich vielleicht einen Mitgründer, der nicht so „performt“ wie gedacht und erhofft, wieder loswerden?

All diese Fragen sollten unbedingt in Gesellschaftervereinbarungen (Shareholders‘ Agreements, SHA) und dem Gesellschaftsvertrag (Satzung) sowie in den Geschäftsordnungen für die Geschäftsführung geregelt werden, die wir gerne für Sie mit Fokus auf eine rechtssichere Konfliktvermeidung entwerfen.

Startup-Beratung bei Markteintritt, Proof Of Concept

Plötzlich merkt man, dass nicht nur die interne Organisation, sondern auch das eigentliche Business, der Geschäftsbetrieb, aufgebaut und entwickelt werden muss. Wo bekommen wir denn jetzt einen Arbeitsvertrag für die erste Mitarbeiterin her? Und wie machen wir das nochmal mit den Freelancern? Wer darf alles unsere Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse sehen? Produzieren wir lieber selbst, oder macht das ein Auftragshersteller? Haben wir eigentlich schon die Marke gesichert? Und brauchen wir dringend AGB? Jetzt haben wir den ersten großen Auftrag abgeschlossen und der Kunde schaltet auf taub, seit wir die Rechnung geschickt haben…

Als erfahrene Anwälte für Unternehmensgründungen unterstützen wir Sie bei Ihren ersten geschäftlichen „Gehversuchen“, indem wir Ihren Außenauftritt prüfen, für Sie Ihre ersten Marken anmelden, individuelle AGB und wichtige erste Verträge entwerfen oder mit Ihnen nach DSGVO Ihr Daten- und nach GeschGehG ein Geheimnisschutzkonzept entwickeln. Wir haben dabei stets einen Blick über den Tellerrand hinaus und empfehlen Ihnen – wenn wir eine Angelegenheit inhouse nicht abbilden können – Expertinnen und Experten mit der jeweiligen Spezialisierung.

Startup-Beratung bei Wachstum, Investitionsrunden und Exit

Ist der Proof of Concept geglückt, muss bei skalierbaren Geschäftsmodellen Wachstum her. Das kostet Geld, das ja bekanntermaßen nicht auf Bäumen wächst. Viele Start-Ups sind deshalb zur Erreichung Ihrer Unternehmensziele auf Fremdkapital angewiesen. Ein gängiger Weg, solches Geld zu erhalten, sind Investitionsrunden, die in aller Regel als Kapitalerhöhungen ausgestaltet sind (vgl. § 55 GmbHG). Dabei erwerben die Investoren neu geschaffene Anteile am Unternehmen (wodurch die Beteiligungen der Altgesellschafter verwässern) und verpflichten sich, anhand einer zuvor ausgehandelten Bewertung zusätzlich Geld oder sonstige Leistungen in das Unternehmen einzubringen. Im Rahmen solcher Finanzierungsrunden werden die Karten noch einmal neu gemischt und es stellen sich Fragen wie: Ist das jetzt Seed oder Series A? Wer kommt eigentlich als Investor in Betracht? Welche Bewertung ist realistisch? Sollen wir unsere Mitarbeitenden der ersten Stunde beteiligen? Wie funktioniert das mit dem VESOP? Der potentielle Investor klingt potent und interessiert, aber 50 Seiten Beteiligungsvertrag? Liquidationspräferenz? Und wieso Vesting, wir haben doch schon ein funktionierendes Geschäft. Sollten wir doch lieber ein Crowdfunding machen?

Wir verhandeln für Sie im Rahmen unsrer Rechtsberatung für Startups die Konditionen von Investitionsrunden und begleiten Sie von der ersten Kontaktaufnahme mit potentiellen Investoren bis zum Abschluss der Kapitalerhöhung. Dabei entwickeln wir zunächst eine auf Ihr Unternehmen abgestimmte Strategie und verhandeln und gestalten anschießend die neuen Beteiligungsverträge. Bei Ihrem Exit setzen wir für Sie durch, dass Ihre Interessen zwischen denen der Investoren und der Käufer nicht unter die Räder kommen. Vertrauen Sie auf unsere Expertise als erfahrene Startup-Anwälte und gehen Sie gestärkt aus einer Finanzierungsrunde heraus, sodass Sie sich wieder voll und ganz auf Ihr Business konzentrieren können!

Spezialisierte Rechtsberatung vom Startup-Anwalt

Wir haben uns seit 10 Jahren auf die Beratung von Startups spezialisiert. Unsere Beratungsschwerpunkte sind durch eine tiefgreifende Expertise in diversen Rechtsgebieten gekennzeichnet, wodurch wir alle juristisch relevanten Themen abbilden können, die junge Startup-Unternehmen betreffen. Ausgeprägtes Fachwissen im Handels- und Gesellschaftsrecht, Marken- und Wettbewerbsrecht sowie im gewerblichen Rechtsschutz ermöglichen unseren hochqualifizierten Rechtsanwälten eine rundum Startup-Beratung, um Ihr Unternehmen erfolgreich an den Start zu bringen, Wachstum zu ermöglichen sowie intern am Laufen und die Gesellschafter / Investoren bei Laune zu halten.

Wir haben jederzeit den Kopf oben und blicken über den Tellerrand. Wir sind keine Winkeladvokaten, sondern verstehen uns als Startup-Berater mit besonderer juristischer Expertise. Wir sagen Ihnen nicht, was nicht geht, sondern wie es geht. Und wenn die Anforderungen vielfältig sind, aber das Budget begrenzt ist, kommen wir Ihnen mit flexiblen Zahlungsplänen und reduzierten Stundensätzen entgegen – sprechen Sie uns gerne darauf an.