Gründung einer GmbH – Voraussetzungen, Stammkapital, Haftung
Die GmbH als Rechtsform für Startups
Ein Beitrag von Tobias Bystry
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Die Rechtsform der GmbH
Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) ist eine der meistgewählten Rechtsformen von Start-ups. Zum einen, weil sie eine juristische Person ist und damit Vermögen besitzen oder geistiges Eigentum erwerben kann. Dadurch lassen sich bei der GmbH etwa personelle Veränderungen oder Beteiligungen relativ unkompliziert umsetzen. Zum anderen ist die Haftung bei der GmbH auf das Gesellschaftsvermögen beschränkt, was für die Gesellschafter eine erhebliche Sicherheit darstellt.
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Wie erfolgt die Gründung einer GmbH?
Die Gründung einer GmbH erfordert mindestens einen Gesellschafter und es muss ein schriftlicher Gesellschaftsvertrag geschlossen und notariell beurkundet werden. Gleichzeitig muss die GmbH mindestens einen Geschäftsführer haben, der die GmbH nach außen vertritt.
Nach der Beurkundung wird der Gesellschaftsvertrag durch den Notar an das Handelsregister weitergeleitet. Die GmbH entsteht erst mit Eintragung in das Handelsregister. Für die Eintragung sind neben dem notariell beurkundeten Gesellschaftsvertrag folgende Nachweise zu erbringen:
- Eine Geschäftsführer-Legitimation, sofern diese nicht im Gesellschaftsvertrag erfolgt ist
- Eine unterschriebene Auflistung aller Gesellschafter mit Wohnort und Geburtsdatum sowie der Höhe ihrer Einlage (Gesellschafterliste)
- Die Versicherung darüber, dass die vereinbarten Einlagen geleistet wurden
- Im Falle von Sacheinlagen entsprechende Nachweise zu deren Wert sowie ein Sachgründungsbericht
Wie hoch ist das Stammkapital einer GmbH?
Die GmbH gehört zu den Kapitalgesellschaften. Das bedeutet, dass die Gesellschafter das Kapital stellen. Das erforderliche Stammkapital einer GmbH beträgt min. 25.000 Euro, es besteht jedoch auch die Möglichkeit, bei Gründung zunächst nur die Hälfte des Stammkapitals (mindestens 12.500 Euro) einzubringen. Gleichermaßen sind sowohl Bar- als auch Sacheinlagen möglich. Wie der Name bereits besagt, liegt bei der GmbH eine begrenzte Haftung vor, und zwar auf das Gesellschaftsvermögen. Die Gesellschaft haftet also nur mit ihrem Vermögen, eine Haftung der Gesellschafter ist grundsätzlich ausgeschlossen. Eine Ausnahme gilt dann, wenn bei der GmbH-Gründung nicht das gesamte Stammkapital aufgebracht wird. In diesem Fall haften die Gesellschafter persönlich für den Differenzbetrag.
Warum eine GmbH gründen?
Im Vergleich zu Personengesellschaften zeichnet die GmbH vor allem das Folgende aus:
- Die Haftungsbeschränkung auf das Gesellschaftsvermögen
- Die Besteuerung nach dem Körperschaftssteuersatz (intransparente Besteuerung)
- Ein verhältnismäßig unkomplizierter Wechsel von Gesellschaftern oder Verkauf der Gesellschaft durch Abtretung der Geschäftsanteile
- Die Rechtsfähigkeit der GmbH, die als juristische Person eigene Geschäfte abschließen oder Anteile an Unternehmen erwerben kann
Weitere Informationen und Quelle: www.existenzgruender.de
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