Sie bemerken, dass ein Mitbewerber mit falschen oder irreführenden Testergebnissen wirbt, oder gar Ihr Produkt in einem Werbetext, der als “Testergebnis” getarnt ist, schlecht abschneiden lässt?
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Irreführende Werbung mit Testergebnissen, „Testsiegeln“ oder „Testsieger“-Auszeichnungen ist ein Verstoß gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG). Nutzen Sie Ihre Rechte als Mitbewerber, um unlauteren Praktiken ein Ende zu setzen. Wir helfen Ihnen dabei, die unfaire Werbung Ihrer Konkurrenz zu prüfen und aktiv abzumahnen.

So gehen Sie vor – unser Service im Überblick

Unfaire Testwerbung kann den Markt verzerren und Ihnen einen direkten wirtschaftlichen Nachteil verschaffen. Wir unterstützen Sie dabei, Ihre Position zu verteidigen und durchzusetzen.

1. Individuelle Prüfung der Testwerbung Wir analysieren die Werbeaussagen Ihrer Mitbewerber nach den strengen Kriterien des Wettbewerbsrechts.

  • Irreführung durch als „Test“ getarnte Affiliate-Werbung: Immer häufiger werden Webseiten oder Blogs als unabhängige „Testportale“ aufgemacht, obwohl sie in Wirklichkeit nur dazu dienen, eigene Produkte zu bewerben oder über Affiliate-Links Provisionen zu generieren. Solche „Tests“ sind oft zu positiv für die beworbenen Produkte formuliert, lassen kritische Aspekte aus oder stellen fremde Produkte einseitig negativ dar. Ein solches Vorgehen kann als gezielte Irreführung der Verbraucher und als Verstoß gegen das UWG gewertet werden, da es eine neutrale und unabhängige Prüfung vortäuscht, die nicht existiert.
  • Fehlende Fundstellenangaben: Jede Werbung mit Testergebnissen muss die genaue Fundstelle der Veröffentlichung angeben, damit der Verbraucher sie selbst nachprüfen kann. Fehlen diese Angaben oder sind sie schwer auffindbar, kann dies bereits eine unlautere Handlung darstellen.
  • Irreführende Darstellung: Das Testergebnis muss wahrheitsgetreu und unverändert wiedergegeben werden. Eine irreführende Darstellung liegt vor, wenn beispielsweise ein Teilergebnis positiv hervorgehoben wird, obwohl das Gesamtergebnis des Tests negativ war.
  • Nutzung veralteter Ergebnisse: Testergebnisse können mit der Zeit veralten und ihre Aussagekraft verlieren. Die Werbung mit überholten oder nicht mehr aktuellen Ergebnissen kann als irreführend gelten, insbesondere, wenn neuere Tests bessere Produkte auszeichnen.
  • Nutzung von Testsiegeln ohne Lizenz: Ein Verstoß liegt auch vor, wenn ein Testsiegel, z. B. der Stiftung Warentest, ohne die erforderliche Lizenz oder nach Ablauf dieser Lizenz verwendet wird. Auch eine Veränderung des Siegels, um das Produkt besser darzustellen, ist unzulässig.
  • Irreführung bei „Testsieger“-Aussagen: Als „Testsieger“ darf ein Produkt nur beworben werden, wenn es im Test tatsächlich die beste Bewertung erhalten hat und das Testergebnis sich auf das beworbene Produkt bezieht. Es ist unzulässig, mit einem Testergebnis für ein anderes, auch wenn baugleiches, Produkt zu werben.
  • Irreführende Umfragen: Selbst erstellte Umfragen können irreführend sein, wenn die Grundlage der Umfrage (z. B. Teilnehmerzahl) fehlt oder die Stichprobe nicht repräsentativ ist.


2. Aktive Abmahnung der Konkurrenz
Liegt nach unserer Prüfung ein Wettbewerbsverstoß vor, mahnen wir die unlautere Werbung im Rahmen einer wettbewerbsrechtlichen Abmahnung ab.

  • Abmahnung: Wir fordern den Mitbewerber auf, das beanstandete Verhalten sofort zu unterlassen und eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben, die ihn bei einem erneuten Verstoß zu einer empfindlichen Vertragsstrafe verpflichtet.
  • Einstweilige Verfügung: Sollte der Mitbewerber die Abmahnung ignorieren, beantragen wir für Sie eine einstweilige Verfügung beim Gericht, um den unlauteren Wettbewerb schnellstmöglich zu beenden.


3. Langfristige Absicherung
Unser Ziel ist nicht nur die Beilegung des aktuellen Konflikts, sondern auch die langfristige Absicherung Ihres Unternehmens. Wir beraten Sie proaktiv, wie Sie Ihre eigenen Werbemaßnahmen rechtssicher gestalten und sich gegen künftige Verstöße wappnen können.

Ihre Ansprechpartner:

Rechtsanwalt
Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz

Adwokat / Anwältin

Unsere Expertise – Ihr Vorteil!

Mit unserer langjährigen Erfahrung im Wettbewerbsrecht bieten wir Ihnen:

  • Schnelles, rechtssicheres Handeln: Wettbewerbsverstöße erfordern entschlossenes Vorgehen. Wir setzen schnell und gezielt die nötigen Maßnahmen um.
  • Umfangreiche Expertise: Wir haben hunderte Abmahnverfahren erfolgreich geführt und wissen genau, welche Schritte nötig sind, um Ihren Fall erfolgreich zu lösen.
  • Transparente Kostenstruktur: Wir arbeiten mit klaren Vergütungsmodellen, sodass Sie jederzeit die volle Kostenkontrolle haben.


Fazit: Handeln Sie jetzt – Wettbewerbsverstöße nicht hinnehmen!

Lassen Sie sich nicht von unfairen Wettbewerbern den Erfolg nehmen. Mit unserer Expertise im Wettbewerbsrecht setzen wir Ihre Ansprüche schnell und effizient durch. Ob Abmahnung, einstweilige Verfügung oder Hauptsacheverfahren – wir schützen Ihre Interessen.

Kontaktieren Sie uns jetzt für eine kostenlose Ersteinschätzung!