M&A-Beratung

Ihr fachkundiger M&A-Anwalt für Unternehmenstrans­aktionen

Aufgrund des breiten Rechtsspektrums ist kaum ein anderes Gebiet für Wirtschaftsjuristen so vielseitig wie das der M&A-Beratung. Bei Mergers & Acquisitions (kurz M&A) handelt es sich um einen Sammelbegriff für verschiedene Unternehmenstransaktionen, zu denen z.B. unter anderem Unternehmenskäufe und -verkäufe, Fusionen, Spaltungen und Unternehmensumwandlungen zählen. Oftmals sind solche Unternehmenstransaktionen mit Veränderungen des Gesellschafterbestands oder des operativen Geschäftsbetriebs verbunden, die in vielerlei Hinsicht rechtliche Herausforderungen mit sich bringen. Dabei machen viele Unternehmen den Fehler, sich zwar von M&A-Consultants beraten zu lassen, jedoch einen erfahrenen M&A-Anwalt zu spät oder gar nicht miteinbeziehen. Dieser ist aber bei jeder Unternehmenstransaktion, egal wie groß, unverzichtbar, um die rechtlichen Risiken, die das Vorhaben bringt, zu prüfen und abzusichern.

Als fachkundige M&A-Anwälte unterstützen wir Unternehmen mit unserer umfassenden Expertise bei der Umsetzung von M&A-Transaktionen und begleiten den gesamten Prozess kompetent in allen rechtlichen Fragestellungen. Wir verfügen über fundiertes Spezialwissen in den relevanten Rechtgebieten, ein tiefes Verständnis für unternehmensrechtliche Sachverhalte sowie über ein außerordentliches Verhandlungsgeschick, um die Interessen unserer Mandanten in jeder Phase der Unternehmenstransaktion durchzusetzen – von der Risikoanalyse in Due Diligence-Verfahren über die Erstellung und Verhandlung der erforderlichen Verträge bis hin zur Sicherung des Vertragsvollzugs („closing“).

Ihre Ansprechpartner bei M&A-Transaktionen:

Rechtsanwalt
Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz

M&A-Beratung bei Umwandlungen

Eine einmal getroffene Entscheidung zur Unternehmensstruktur kann sich oftmals im Laufe der Zeit als unglücklich herausstellen. So kann etwa das Bedürfnis entstehen, verschiedene Geschäftsmodelle, die bislang „unter einem Dach“ angeboten wurden, auf verschiedene Unternehmen zu verteilen (Spaltung), um so die Risiken zu isolieren. Oder es tritt genau das Gegenteil ein: (Ehemalige) Konkurrenten wollen oder müssen sich zusammentun, um am Markt bestehen zu können und planen daher eine Umwandlung in Form einer Verschmelzung (Fusion). Aber auch wenn ein zunächst kleines Geschäft, das als (persönlich haftendes) Einzelunternehmen oder als GbR begonnen wurde, sich so rasant entwickelt, dass die Aufnahme von Fremdkapital für weiteres Wachstum oder eine Haftungsbeschränkung notwendig wird, stellt ein typisches Szenario einer Unternehmensumwandlung dar.

Für all diese Fälle hat der Gesetzgeber die Möglichkeit einer „Umwandlung“ nach dem Umwandlungsgesetz (UmwG), flankiert auf steuerrechtlicher Seite durch das Umwandlungssteuergesetz (UmwStG) geschaffen. Unternehmen können sich aufspalten, Unternehmensteile ausgliedern oder abspalten (§§ 123 ff. UmwG), sie können mit anderen Unternehmen verschmelzen (§§ 2 ff. UmwG) oder einen Formwechsel durchführen (§§ 174 ff. UmwG). Das alles geht aber nicht „einfach so“, sondern ist je nach gewünschtem Ergebnis mehr oder weniger formal ausgestaltet und in der Umsetzung daher mitunter recht kompliziert, weshalb derartige Umwandlungsprozesse stets durch eine rechtliche M&A-Beratung begleitet werden sollten.

Ausgehend von einer klaren Analyse von Status quo und Zielstruktur beraten wir Sie als spezialisierte M&A-Anwälte gerne bei Ihren Umwandlungsmaßnahmen und gestalten die entsprechenden Verträge in enger Zusammenarbeit mit Ihrem steuerlichen Berater.

M&A-Beratung bei Unternehmenskäufen und -verkäufen

Der Verkauf eines ganzen Unternehmens kann im Wesentlichen auf zwei Arten erfolgen: Entweder überträgt das Unternehmen sein Vermögen an den Erwerber (sogenannter Asset Deal), oder die Gesellschafter verkaufen das Unternehmen als solches (sogenannter Share Deal). Dabei ist sowohl auf Käufer- als auch auf Verkäuferseite besondere Sorgfalt auf die Vorbereitung der Transaktion, auf die Prüfung des Zielunternehmens (sogenannte Due Diligence) und auf die Verhandlung und Gestaltung der Kaufverträge zu verwenden.

Wenn Sie planen, Ihr Unternehmen zu verkaufen oder eines zu übernehmen, sprechen Sie rechtzeitig nicht nur mit einer Unternehmens- und Ihrer Steuerberatung, sondern auch mit einem spezialisierten M&A-Anwalt. Wir haben über 10 Jahre Erfahrung in der M&A-Beratung und helfen Ihnen gerne dabei, Ihre Ziele beim Unternehmenskauf/ Unternehmensverkauf durchzusetzen.

M&A-Beratung bei der Veräußerung von Geschäftsanteilen

Insbesondere in Kapitalgesellschaften (wie GmbH oder AG), aber auch in Personengesellschaften (wie GbR, OHG oder KG) kommt es vor, dass Gesellschafter „friedlich“ aus der Gesellschaft ausscheiden wollen und zu diesem Zweck gegen Abfindung austreten oder ihre Geschäfts- bzw. Gesellschaftsanteile an ihre Mitgesellschafter oder an Dritte veräußern. In beiden Konstellationen ist der vertragliche Ausgleich zwischen den gegenläufigen Interessen von Veräußerer und Erwerber bzw. Austretendem und Gesellschaft besonders wichtig: Wofür soll der Austretende haften, wofür die ehemaligen Mitgesellschafter, wofür (nach Möglichkeit) nur die Gesellschaft? Wie kann der Anspruch auf Kaufpreiszahlung bzw. Abfindung abgesichert werden? Wie können variable (erfolgsabhängige) Kaufpreis- oder Abfindungsbestandteile rechtssicher vereinbart werden? Müssen die Altgesellschafter ggfs. auch bei einem Verkauf an Dritte beteiligt werden, gibt es z.B. Vereinbarungen zur Vinkulierung von Geschäftsanteilen oder Vorkaufs- oder Vorerwerbsrechte?

All dies sind rechtliche Fragen, die durch einen M&A-Anwalt geklärt werden sollten. Gerne verhandeln und gestalten wir für Sie im Zuge unserer fachkundigen M&A-Beratung die entsprechenden Verträge und unterstützen Sie bei der Veräußerung Ihrer Geschäftsanteile.