Marke anmelden: Voraussetzungen, Ablauf und Kosten im Überblick

Ein Name, ein Logo oder ein Slogan – Marken dienen nicht nur als Wiedererkennungswert und sind Teil eines professionellen Auftritts für Unternehmen, sondern bieten zugleich rechtlichen Schutz und klare Wettbewerbsvorteile.

Sie wollen eine Marke anmelden und prüfen lassen?

Warum sollte man eine Marke überhaupt anmelden?

Die Marke selbst dient dem Unternehmen als Wiedererkennungswert, schafft Vertrauen und hebt eigene Produkt oder Dienstleistungen im Markt ab – doch erst die Anmeldung sichert die eingetragene Marke.

  • Ausschließliches Recht: Mit einer eingetragenen Marke erhalten Sie das ausschließliche Recht, die Marke für die geschützten Waren und Dienstleistungen zu benutzen. Das gilt etwa für Wortmarken, Bildmarken oder Wort-/Bildmarken.
  • Schutz vor Nachahmern: Verwenden Dritte ein identisches oder verwechselbar ähnliches Zeichen für identische oder ähnliche Waren oder Dienstleistungen, können Unterlassungs-, Auskunfts- und gegebenenfalls Schadensersatzansprüche in Betracht kommen
  • Schutz vor späteren Anmeldungen: Gegen nachgelagerte ähnliche Markenanmeldungen und Markeneintragungen kann rechtzeitig Widerspruch eingelegt werden.

Was kann man alles anmelden?

Als Marke lässt sich deutlich mehr anmelden als nur ein Logo oder Wort.

Entscheidend für die Schutzfähigkeit ist, dass das Zeichen – die Marke – als sog. Herkunftshinweis geeignet ist. Das heißt, das Markenzeichen muss geeignet sein, dem Kunden zu zeigen, aus welchem Unternehmen die Ware oder Dienstleistung stammt, also auf die betriebliche Herkunft hinweisen

Voraussetzung dafür ist, dass das Zeichen überhaupt Unterscheidungskraft, also überhaupt die rechtliche Eigenschaft hat, als Herkunftshinweis wirken zu können. Das ist der Fall, wenn das Zeichen dazu dienen kann, Angebote eines Unternehmens von anderen zu unterscheiden.

Typische Zeichen, die Marken sein können:

  • Wortmarken wie ein Unternehmensname, Produktname oder Slogan,
  • Bildmarken wie ein reines Logo
  • Wort-/Bildmarken, also Name plus grafische Gestaltung.


Grundsätzlich können sogar Domainnamen, Formmarken (3D-Formen), Klänge als Marke angemeldet werden, wenn sie die Voraussetzungen für Markenschutz erfüllen.

Was man bei der Markenanmeldung beachten muss?

Welche Hürden bringt die Markenanmeldung mit sich?

Zu beachten bei einer Markenanmeldung ist vor allem, ob das gewünschte Zeichen überhaupt schutzfähig ist und welche Risiken die Anmeldung des konkreten Zeichens mit sich bringt. Damit können unnötigen Anmeldekosten und mögliche Rechtsstreitigkeiten im Voraus ausgeschlossen werden.

Zu beachten ist dabei u.a. Folgendes:

  • Nicht alles kann angemeldet werden


Von vornherein ausgeschlossen ist eine Markenanmeldung vor allem dann, wenn schon das Zeichen selbst an absoluten Schutzhindernissen scheitert. Das ist typischerweise der Fall, wenn das Zeichen keine Unterscheidungskraft hat, also vom Publikum nicht als Herkunftshinweis verstanden wird, oder wenn es die Waren oder Dienstleistungen nur beschreibt und deshalb für alle Mitbewerber freigehalten werden muss.

  • Anmeldung von vornherein ausgeschlossen


Ebenfalls problematisch sind allgemein übliche Bezeichnungen, irreführende Angaben, Verstöße gegen die öffentliche Ordnung oder die guten Sitten sowie enthaltene Hoheitszeichen wie Flaggen oder Wappen. Genau diese absoluten Schutzhindernisse prüft das DPMA im Anmeldeverfahren.

Ein weiterer klarer Ausschlussfall betrifft Formen oder sonstige charakteristische Merkmale eines Produkts: Schutz gibt es nicht, wenn sie durch die Art der Ware selbst bedingt, technisch erforderlich oder wertprägend sind. Solche Gestaltungen sollen nicht über das Markenrecht monopolisiert werden (§ 3 Abs. 2 MarkenG).

Seit der Markenrechtsmodernisierung zählen außerdem auch bestimmte geschützte geografische Angaben und Ursprungsbezeichnungen, traditionelle Weinbezeichnungen, garantiert traditionelle Spezialitäten und eingetragene Sortenbezeichnungen zu den absoluten Schutzhindernissen.

  • Risiko des Rechtsstreits: ältere Rechte Dritter


Bevor eine Marke angemeldet wird, sollte unbedingt vorher geprüft werden, ob dahingehend ein älteres Recht eines Dritten besteht.

Denn auch wenn Ihre Marke formal eingetragen werden kann, kann sie dennoch mit älteren Marken- oder Kennzeichenrechten kollidieren.

Wichtig zu wissen: Das DPMA prüft im Anmeldeverfahren nicht von sich aus, ob ältere Rechte bestehen. Genau deshalb ist eine gründliche Markenrecherche vor der Anmeldung besonders wichtig.

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Was braucht man für eine Markenanmeldung?

  1. WO melde ich meine Marke an?


Wo
Sie Ihre Marke anmelden, entscheidet darüber, in welchem Gebiet Schutz entstehen kann.

  • Eine deutsche Marke melden Sie beim DPMA an. Sie schützt in Deutschland.
  • Eine Unionsmarke melden Sie beim EUIPO an; sie wirkt einheitlich in allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union.
  • Über das Madrider System der WIPO können Sie auf Grundlage einer nationalen oder regionalen Basismarke internationalen Schutz in ausgewählten Vertragsstaaten beantragen.


Die Anmeldung selbst ist dabei oft über die Webseite selbst möglich, so bspw. beim DPMA, welche online eine signaturfreie, Anmeldung mit einer Signaturkarte oder auch die Anmeldung in Papierform ermöglicht.

Eine ausführliche Beleuchtung über den Ort der Anmeldung findest du in unserem Ratgeber zur Markenanmeldung.

  1. Was braucht man für meine Markenanmeldung?

     

Für eine Markenanmeldung brauchen Sie grundsätzlich:

  • Angaben zur anmeldenden Person
  • die Marke selbst beziehungsweise ihre Darstellung
  • ein Verzeichnis der Waren und Dienstleistungen, für die Schutz beansprucht wird


Diese Mindestangaben sind für die Anmeldung erforderlich. Gerade das Waren- und Dienstleistungsverzeichnis sollte sorgfältig erstellt werden, weil der Schutzbereich Ihrer Marke maßgeblich davon abhängt.

Entsprechende Informationen für die jeweilige Anmeldung werden dabei meist auf der eigenen Amt-Webseite dargestellt. So gibt das DPMA für die deutsche Markenanmeldung selbst eine gute Übersicht der erforderlichen Angaben für die Anmeldung.

Eine ausführliche Darstellung des Ablaufs einer Markenanmeldung finden Sie in unserem bereits veröffentlichten  Ratgeber zur Markenanmeldung.

Neben diesen Mindestangaben ist eine saubere Vorprüfung und Recherche empfehlenswert, um insbesondere die Abweisung der Anmeldung und/oder das Risiko rechtlicher Konsequenzen auszuschließen.

  1. Braucht man dafür einen Anwalt?

Eine anwaltliche Vertretung ist für die Markenanmeldung nicht zwingend vorgeschrieben.

In vielen Fällen ist anwaltliche Unterstützung aber sinnvoll, insbesondere bei der Vorprüfung der Schutzfähigkeit, bei der Markenrecherche und bei der strategischen Entscheidung, ob eine deutsche, europäische oder internationale Anmeldung sinnvoller ist.

Das gilt vor allem dann, wenn bereits ähnliche Zeichen am Markt existieren oder wenn mit Beanstandungen oder Widersprüchen zu rechnen ist. Die Ämter selbst stellen Informationen zu den Anmeldeanforderungen bereit, ersetzen aber keine strategische Einzelfallprüfung.

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Kosten einer Markenanmeldung

Welche Kosten kommen auf mich zu?

Die Kosten einer Markenanmeldung hängen insbesondere davon ab, wo die Marke angemeldet wird und für wie viele Klassen der Schutz beantragt wird.

Marke in Deutschland

DPMA

290,- € Anmeldegebühr bei elektronischer Anmeldung

300,- € Anmeldegebühr bei Anmeldung in Papierform

  • Bis zu 3 Klassen von Waren und Dienstleistungen
  • Jede weitere Klasse plus 100 €

Unionsmarke

EUIPO

850,00 € Anmeldegebühr
  • Eine Klasse
  • 50,- € für die zweite Klasse
  • 150,- € für jede weitere Klasse

Internationale Markenregistrierung

1.Bearbeitungsgebühr für das Amt der Basismarke:

– DPMA = 180,- €,

– EUIPO = 300,- €

2.Basisgebühr der WIPO für eine neue Anmeldung: 653 CHF – schwarz-weiße Marke, 903 CHF – eine Farbmarke (zuzüglich weiterer Gebühren je nach benannten Staaten und Klassen)

Die Unterschiede der verschiedenen Ämter und Anmeldungen finden Sie bereits in unserem Ratgeber zur Markenanmeldung ausführlich beleuchtet.

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Markenanmeldungsvokabular

Klassen

= Waren und Dienstleistungen werden bei der Markenanmeldung in Klassen eingeteilt. Der Schutz Ihrer Marke gilt nur für die angemeldeten Klassen.

Ausschließlichkeitsrecht

= Das ist das Recht des Markeninhabers, die eingetragene Marke für die geschützten Waren und Dienstleistungen allein zu benutzen

Herkunftshinweis

= Eine Marke muss dem Publikum zeigen können, aus welchem Unternehmen eine Ware oder Dienstleistung stammt.

Unterscheidungskraft

= Ein Zeichen muss geeignet sein, die Angebote eines Unternehmens von denen anderer Unternehmen zu unterscheiden. Fehlt diese Eignung, ist die Marke meist nicht eintragungsfähig.

FAQ

1 Wo kann ich meine Marke anmelden?

  • Beim DPMA für Deutschland, beim EUIPO für die gesamte EU oder über die WIPO für internationalen Schutz in ausgewählten Vertragsstaaten

2 Brauche ich für die Anmeldung einen Anwalt?

  • Nein, zwingend vorgeschrieben ist das nicht. In vielen Fällen ist anwaltliche Unterstützung aber sinnvoll, vor allem bei Recherche und Strategie.

3 Was muss ich bei der Anmeldung meiner Marke beachten?

  • Vor allem die Schutzfähigkeit der Marke, die richtigen Klassen und mögliche ältere Rechte Dritter. Das DPMA prüft ältere Rechte nicht automatisch.

4 Wie viel kostet eine Markenanmeldung?

  • Das hängt vom Amt und der Zahl der Klassen ab. Beim DPMA starten die amtlichen Gebühren aktuell bei 290 € (online), beim EUIPO bei 850 €.