Markenverletzung abmahnen
Jetzt gegen unbefugte Nutzung Ihrer Marke vorgehen
So gehen wir vor:
Sie stellen fest, dass ein Dritter Ihre eingetragene Marke oder ein ähnliches Zeichen ohne Ihre Zustimmung verwendet und sich so einen unlauteren Vorsprung verschafft? Ob Doppelidentität, Verwechslungsgefahr oder Rufausbeutung – unsere Kanzlei stoppt die Verletzung schnell und rechtssicher und setzt Ihre Ansprüche konsequent durch.
Markenrechtsverletzungen erkennen und abmahnen
Eine Markenverletzung kann viele Gesichter haben. Abmahnen dürfen Sie, wenn ein Dritter Ihr Zeichen identisch oder ähnlich für identische bzw. ähnliche Waren nutzt oder den Ruf Ihrer bekannten Marke ausnutzt. Nicht jeder Verstoß springt sofort ins Auge – wir prüfen jeden Fall gründlich und zeigen Ihnen den effektivsten Weg, die unbefugte Nutzung zu unterbinden.
Beispiel:
Ein Mandant entdeckte, dass ein Online-Händler sein eingetragenes Logo 1 : 1 auf seinem Online-Shop, in der Werbung und auf Produktverpackungen einsetzte. Auf unsere Abmahnung gab der Händler eine strafbewehrte Unterlassungserklärung ab, änderte seinen Online-Shop und erstattete die Kosten der Abmahnung. Ferner haben wir eine Schadensersatzzahlung ausgehandelt.
Ihre Ansprechpartner:
Rechtsanwalt
Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz
Adwokat / Anwältin
Telefon: 030 36 41 41 90
E-Mail: kontakt@abd-partner.de
Typische Markenverstöße, die Sie abmahnen lassen können
- Doppelidentität (lat. identitas = „Gleichheit“) – identisches Zeichen für identische Waren.
Beispiele:
- Plagiate von Designer-Sneakern werden unter der Original-Marke verkauft (Markenpiraterie, Produktpiraterie).
- Verkauf von nicht erschöpfter Markenware (Originalware, die aber nicht für die EU bestimmt war).
- Ein Software-Hersteller nutzt für eine bestimmte Software einen Namen, der bereits für die Software eines anderen Herstellers geschützt ist.
- Verwechslungsgefahr – ähnliches Zeichen für identische/ähnliche Waren, die Verbraucher über die Herkunft täuschen können.
Beispiel: Ein Konkurrent nutzte für die Kennzeichnung seiner Nahrungsergänzungsmittel eine fast identische Wort-Bild-Marke, die unser Mandant für seine NEMs nutzte und geschützt hatte. Wir erzwangen Unterlassung (in der Zukunft) und Beseitigung, also u.a. die Entfernung sämtlicher Etiketten und einen Rückruf.
- Rufausbeutung/Verwässerung – Ausnutzen der Wertschätzung einer bekannten Marke für unähnliche Produkte.
Beispiel: Schlüsselanhänger oder Bekleidung mit bekanntem Luxus-Automarkenlogo; nach Abmahnung musste der Hersteller und Verkäufer seine Restbestände vernichten und Schadensersatz leisten.
- Keyword-Advertising & Domains – Verwendung Ihrer Marke als Suchwort oder Domain ohne Erlaubnis.
Beispiel: Fremdanzeige mit geschützter Marke im Anzeigentitel; nach Abmahnung deaktivierte der Konkurrent alle Kampagnen und zahlte die Kosten.
- Anhängen an Plattformangebote – Angebot von Markenprodukten über fremde ASIN auf Amazon.
Beispiel: Ein Händler bot auf Amazon ein Produkt unter der ASIN unseres Mandanten an, das mit dessen eingetragener Marke gekennzeichnet war, ohne mit dem Markeninhaber verbunden zu sein. Dabei handelte es sich nicht um Originalware unseres Mandanten, sondern um eine Produktkopie. Die Marke wurde somit unbefugt genutzt. Wir setzten erfolgreich Unterlassung, Auskunft und Kostenerstattung durch – inklusive der Löschung des Händlerangebots auf Amazon.
Ablauf einer Markendurchsetzung – Schritt für Schritt
- Analyse und Beratung
Wir prüfen Rechtsbestand, Markenrechtsverstoß und vorliegende Beweise, tätigen Testbestellungen, kalkulieren Streitwert und Erfolgsaussichten. - Abmahnung mit kurzer Frist
Wir verfassen ein rechtssicheres Schreiben, fordern Unterlassung, Auskunft und Kostenerstattung – oft reichen wenige Tage Frist für eine Lösung.Beispiel: Ein Händler nutzte widerrechtlich ein eingetragenes Logo (Bildmarke) in Social-Ads; nach Abmahnung unter Fristsetzung von einer Woche gab er die geforderte strafbewehrte Unterlassungserklärung ab und erstattete 2.700 € Anwaltskosten.
- Einstweilige Verfügung
Reagiert der Verletzer nicht, beantragen wir sofort eine einstweilige Verfügung, die dem Verletzer die Nutzung der Marke verbietet – diese wird in der Regel binnen wenigen Tagen erlassen. Wichtig: Eine einstweilige Verfügung wird nur erlassen, wenn die Angelegenheit eilbedürftig bzw. dringlich ist. Ab Kenntnis des Verstoßes bleiben – je nach OLG-Bezirk – nur 1–2 Monate, um den gerichtlichen Antrag zu stellen.Beispiel: Trotz Abmahnung verkaufte ein Shop weiter. Das Gericht stoppte den Verkauf per einstweiliger Verfügung. Ordnungsgeld bis 250.000 € droht bei Verstoß.
- Hauptsacheverfahren
Bei hartnäckigem Widerstand führen wir Klage und machen Unterlassung, Beseitigung (z.B. Vernichtung), Auskunft und Schadenersatz geltend.Beispiel: Nach langer Weigerung der Gegenseite verurteilte das Gericht zur Unterlassung und Vernichtung der Warenbestände und sprach der Mandantin außerdem 45.000 € Schadenersatz plus Kosten zu.
Unsere Expertise – Ihr Vorteil
- Schnelligkeit & Präzision: Abmahnung binnen 48 h, Antrag auf einstweilige Verfügung bei Bedarf sofort.
- Erfahrung: Vielzahl erfolgreich geführter Markenverfahren, seit über 15 Jahren.
- Kostentransparenz: Gebühren nach Aufwand oder pauschal, verlässliche Kosten- und Aufwandsabschätzungen, transparente monatliche Abrechnung.
- Komplettservice: Von der Beweissicherung bis zur Vollstreckung.
Handeln Sie jetzt – Markenverletzungen nicht hinnehmen!