Start-up-Special zum Thema Gründung: Gesellschaftsform GmbH

Start-ups müssen neben vielen weiteren Entscheidungen bei der Gründung eine Gesellschaftsform wählen. Und davon hängt später einiges ab – nicht nur das notwendige Gründungskapital, sondern auch wer Entscheidungen im und für das Unternehmen treffen darf und wer im Ernstfall haftet. Aus diesem Grund widmen wir diesem Thema eine Blog-Reihe und erklären die wichtigsten Rechtsformen für Unternehmen.

Teil 1: Die Rechtsform Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)

Die GmbH gehört zu den am häufigsten gewählten Gesellschaftsformen von Start-ups. Zum einen weil sie eine juristische Person ist und damit Vermögen besitzen oder geistiges Eigentum erwerben kann. Mit einer GmbH lassen sich etwa personelle Veränderungen oder Beteiligungen relativ unkompliziert umsetzen. Zum anderen ist bei der GmbH die Haftung auf das Gesellschaftsvermögen beschränkt, was für die Gesellschafter eine erhebliche Sicherheit darstellt.

Wie erfolgt die Gründung der GmbH?

Die GmbH-Gründung erfordert mindestens einen Gesellschafter und es muss ein schriftlicher Gesellschaftsvertrag geschlossen und notariell beurkundet werden. Gleichzeitig muss die GmbH mindestens einen Geschäftsführer haben, der die GmbH nach außen vertritt.

Nach der Beurkundung wird der Gesellschaftsvertrag durch den Notar an das Handelsregister weitergeleitet. Die GmbH entsteht erst mit Eintragung in das Handelsregister. Für die Eintragung sind neben dem notariell beurkundeten Gesellschaftsvertrag folgende Nachweise zu erbringen:

  • Eine Geschäftsführer-Legitimation, sofern diese nicht im Gesellschaftsvertrag erfolgt ist
  • Eine unterschriebene Auflistung aller Gesellschafter mit Wohnort und Geburtsdatum sowie der Höhe ihrer Einlage (Gesellschafterliste)
  • Die Versicherung darüber, dass die vereinbarten Einlagen geleistet wurden
  • Im Falle von Sacheinlagen entsprechende Nachweise zu deren Wert sowie ein Sachgründungsbericht

Wie hoch ist das Stammkapital einer GmbH?

Die GmbH gehört zu den Kapitalgesellschaften. Das bedeutet, dass die Gesellschafter das Kapital stellen. Das Mindeststammkapital beträgt 25.000 Euro, es besteht jedoch die Möglichkeit, bei Gründung zunächst nur die Hälfte des Stammkapitals (mindestens 12.500 Euro) einzubringen. Gleichermaßen sind sowohl Bar- als auch Sacheinlagen möglich. Wie der Name bereits besagt, ist die Haftung bei dieser Gesellschaftsform begrenzt, und zwar auf das Gesellschaftsvermögen. Die Gesellschaft haftet also nur mit ihrem Vermögen, eine Haftung der Gesellschafter ist grundsätzlich ausgeschlossen. Eine Ausnahme gilt dann, wenn bei der Gründung nicht das gesamte Stammkapital aufgebracht wird. In diesem Fall haften die Gesellschafter persönlich für den Differenzbetrag.

Warum also eine GmbH gründen?

Im Vergleich zu Personengesellschaften zeichnet die GmbH vor allem das Folgende aus:

  • Die Haftungsbeschränkung auf das Gesellschaftsvermögen
  • Die Besteuerung nach dem Körperschaftssteuersatz (intransparente Besteuerung)
  • Ein verhältnismäßig unkompliziert möglicher Wechsel von Gesellschaftern oder Verkauf der Gesellschaft durch Abtretung der Geschäftsanteile
  • Die Rechtsfähigkeit der GmbH, die als juristische Person eigene Geschäfte abschließen oder Anteile an Unternehmen erwerben kann

Quellen: www.existenzgruender.de