Unerlaubte Nutzung von Produktbildern: Rechte, Schutz und Maßnahmen

Erkennen Sie Bildrechtsverstöße und erfahren Sie, wie Sie Ihre Produktfotos rechtlich schützen und durchsetzen können.

Ein Beitrag von Dr. Norman Dauskardt

Produktfotos sind ein zentraler Bestandteil des digitalen Marketings und Verkaufs. Immer häufiger erscheinen eigene Bilder plötzlich auf fremden Websites, in Amazon-Listings oder in sozialen Medien. Oft ohne Zustimmung, teilweise in einem völlig anderen Kontext oder gar bei konkurrierenden Anbietern.

Dabei stellt sich die berechtigte Frage: Ist eine solche Verwendung erlaubt? Und welche Möglichkeiten bestehen, um dagegen vorzugehen?

Der folgende Beitrag gibt einen praxisnahen Überblick, welche Rechte bei unerlaubter Bildnutzung betroffen sein können, wie Verstöße erkannt und dokumentiert werden können, welche juristischen Mittel zur Verfügung stehen und wie spezialisierter Anwalt bei der Durchsetzung von Bildrechten helfen kann.

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1. Warum ist Bilderklau rechtlich relevant?

Produktfotos sind mehr als nur visuelle Inhalte. Sie sind oft rechtlich geschützte Wirtschaftsgüter. Das Verwenden ohne erforderliche Zustimmung oder Genehmigung kann nicht nur zur Rechtsverletzung führen, sondern auch zu möglichen Ansprüchen gegen den Verwender, wie Unterlassung, Auskunft und Schadensersatz.   

Denn wer Bilder unbefugt nutzt, handelt nicht nur unfair, sondern oft auch rechtswidrig. 

2. Welche Bildrechte können an Produktfotos bestehen?

Folgende Rechte können an Produktfotos bestehen:

  • Lichtbild- und Urheberschutz: Produktfotos können als einfache Lichtbilder leistungsrechtlich geschützt sein, § 72 Abs. 1 UrhG. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Fotos mit dem Handy aufgenommen oder professionell fotografiert wurden.  Soweit das Foto besonders kreativ gestaltet ist und damit eine „geistige Schöpfung“ darstellt, kommt auch urheberrechtlicher Schutz in Betracht, § 2 Abs. 2 UrhG.
  • Leistungsrechte, insb. Lizenzen: Wurden die Fotos nicht selbst gemacht, kann eine Nutzung durch eine entsprechende Erlaubnis des Fotografen ermöglicht werden, vgl. § 31 ff UrhG. Das nennt man Lizenz. In einem Vertrag kann festgelegt werden, dass die Bilder ausschließlich durch eine bestimmte Person oder ein bestimmtes Unternehmen genutzt werden dürfen, etwa für einen Online-Shop oder zu Werbezwecken. Wird das Bild dennoch durch Dritte unbefugt verwendet, kann auch der Lizenznehmer rechtlich dagegen vorgehen, selbst wenn er nicht selbst das Bild erstellt hat.
  • Wettbewerbsrecht: Auch das Wettbewerbsrecht kann eine Rolle spielen. Insbesondere dann, wenn durch die Nutzung der Eindruck erweckt wird, das Angebot stamme von einem anderen Anbieter. Wird der Kunde dadurch verwirrt, kann dies nicht nur geschäftsschädigend wirken, sondern auch das Image des betroffenen Unternehmens beeinträchtigt werden.

3. Wie eine unerlaubte Nutzung von Produktbildern erkannt werden kann.

Doch wie kann festgestellt werden, ob und durch wen Produktbilder verwendet werden? In vielen Fällen wird eine unberechtigte Nutzung lediglich zufällig entdeckt. Es bestehen jedoch auch gezielte Möglichkeiten zur systematischen Überprüfung.

  • Reverse Image Search als umgekehrte Bildersuche: Einige Plattformen wie Etsy und auch Google bieten mittlerweile eine visuelle Bildsuche an. Einfach Bild hochladen und herausfinden, wo es sonst im Netz noch verwendet wird.
  • Monitoring-Tools: Darüber hinaus gibt es auch kostenpflichtige Services, die automatisiert nach unrechtmäßiger Bildverwendung suchen.

Selbst leicht veränderte Bilder (gespiegelt, zugeschnitten, eingefärbt) können Urheber- oder Lizenzverletzungen darstellen, vgl. § 23 Abs. 1 UrhG.

4. Was tun bei „Bildklau“? Erste Schritte:

Bei Feststellung einer unbefugten Nutzung von Produktbildern empfiehlt sich ein systematisches Vorgehen:

Beweissicherung

Zunächst sollten Beweise der betreffenden Nutzung gesichert werden, insbesondere durch Screenshots mit sichtbarem Datum, URL und Browserzeile. Hilfreich kann zudem die Identifikation potenzieller Ansprechpartner sein, etwa des Produktanbieters, des Website-Inhabers oder zuständiger Rechtsabteilungen bei Plattformen oder größeren Unternehmen.

Rechte klären

Rechteinhaber oder Inhaber einer exklusiven Nutzungslizenz, können grundsätzlich gegen die unbefugte Verwendung rechtlich vorgehen. Entscheidend ist hierbei, dass die entsprechenden Nutzungsrechte eindeutig dokumentiert sind, etwa durch ausdrückliche Zustimmung oder klare vertragliche Vereinbarungen. Eine gut nachvollziehbare Dokumentation der Rechtekette bildet die rechtliche Grundlage, um im Streitfall eine Berechtigung nachzuweisen und Ansprüche wie Unterlassung oder Schadensersatz durchzusetzen.

5. Welche Ansprüche bestehen bei unerlaubter Bildnutzung?

Wird ein Produktfoto ohne Zustimmung verwendet, können verschiedene rechtliche Ansprüche bestehen:

Anspruch auf Unterlassung und Beseitigung

Bei erfolgreicher Durchsetzung eines Unterlassungsanspruchs muss der Verwender die Nutzung sofort beenden, die verwendeten Bilder aus Shops, sozialen Netzwerken oder Werbung entfernen und darf die Bilder in Zukunft nicht erneut verwenden.

Auskunftsanspruch

Durch diesen Anspruch kann festgestellt werden, wann, wo und in welchem Umfang das betreffende Bild verwendet wurde. Diese Angaben sind insbesondere zur Bezifferung eines möglichen Schadensersatzes von Bedeutung.

Anspruch auf Schadensersatz

Wird ein Produktfoto unbefugt genutzt, kann im Rahmen des Schadensersatzes ein sogenannter Lizenzschaden geltend gemacht werden. Die Höhe des Schadensersatzes richtet sich dabei oft nach der sogenannten Lizenzanalogie, also dem Betrag, den der Rechteinhaber bei ordnungsgemäßer Lizenzierung verlangt hätte. Dabei werden Faktoren des Einzelfalls, wie Nutzungsdauer, Reichweite und Plattform berücksichtigt.

Als Orientierung dienen häufig die MFM-Honorarempfehlungen, insbesondere bei professionellen Bildern durch Berufsfotografen. Diese sind zwar rechtlich nicht bindend, werden aber regelmäßig von Gerichten bei der Berechnung herangezogen.

Ein BSP: Wird das Produktbild bspw. für einen Monat auf der Homepage verwendet und die Honorarempfehlung der MFM liegt bspw. bei 237 Euro pro Bild, dann ergibt sich folgende Schadenshöhe:

  • Basislizenz der Online-Nutzung bei 237 Euro auf Homepage
  • + 100 % Zuschlag aufgrund fehlender Lizensierung i.H.v. 237 Euro
  • + 50 % Zuschlag für Online-Shop- Verwendung i.H.v. 118,50 Euro
  • + 25 % Zuschlag, soweit die Nutzung auf mehreren Domains stattfindet, i.H.v. 59,25 Euro

Nach dieser exemplarischen Rechnung ergibt sich somit ein Betrag von insgesamt 651,75 Euro pro Bild. Werden nun beispielsweise fünf Produktbilder für diesen Zeitraum auf mehreren Domains genutzt, liegt ein möglicher Schadenswert bei 3.258,75 Euro.

Zudem kann ein zusätzlicher Ausgleich für die Verletzung urheberpersönlichkeitsrechtlicher Interessen verlangt werden – etwa bei fehlender Urhebernennung.

Diese Rechte kann können auch bei Verletzung von exklusiven Lizenzrechten in Anspruch genommen werden.

Für eine effektive Durchsetzung Ihre Rechte empfiehlt sich die Unterstützung durch einen spezialisierten Anwalt.

6. Wie kann konkret gegen die unerlaubte Nutzung von Produktfotos vorgegangen werden?

Liegen nun Beweise vor und wurde die verantwortliche Person oder Stelle identifiziert, stellt sich die Frage nach den nächsten Schritten zur Rechtsdurchsetzung. Doch wie gestaltet sich das weitere Vorgehen aus rechtlicher Sicht?

1. Optional: Freundlicher Hinweis und Plattformbetreiber über Formular kontaktieren

Ein kurzer Hinweis auf Ihre Rechte sowie die Aufforderung zur Bildentfernung kann oft ausreichen, um eine unberechtigte Nutzung schnell und unkompliziert zu beenden. Viele Verkaufsplattformen stellen zudem eine Funktion zum Melden von Verstößen bereit – über diese können sich Rechtsverletzungen ebenfalls unterbinden lassen. Tipp: Nachrichten und etwaige Reaktionen sollten dokumentiert werden. Das kann später hilfreich sein, falls weitere rechtliche Schritte notwendig werden.

2. Abmahnung durch Rechtsanwalt

Der erste Schritt ist meist eine Abmahnung. Diese hat zunächst das Ziel außergerichtlich eine Unterlassung der Verwendung der Produktbilder bis zu einem bestimmten Zeitpunkt zu erreichen und dient auch zur Vorbereitung eines möglichen gerichtlichen Verfahrens.

3. Eilverfahren: Einstweilige Verfügung

Wenn schnelles Handeln nötig ist, nicht auf die Abmahnung reagiert wird und ein Abwarten bis zur Hauptsache nicht möglich ist, kann beim Gericht ein Eilantrag auf eine einstweilige Verfügung gegen den Verwender gestellt werden. Damit wird die Bildnutzung vorläufig gestoppt, bis das Gericht endgültig entscheidet.

4. gerichtlicher Weg: Klage auf Schadensersatz und Unterlassung

Wenn keine außergerichtliche Einigung möglich ist, kann der Fall gerichtlich mit Aussicht auf Unterlassung, Auskunft und Zahlungspflichten durchgesetzt werden. Auf juristische Unterstützungen sollte bei diesen Schritten nicht verzichtet werden: Ein spezialisierter Anwalt hilft dabei, Formfehler zu vermeiden, rechtsicher abzumahnen, im Eilverfahren zu agieren und Ihre Ansprüche notfalls auch vor Gericht durchzusetzen.

7. Präventiver Schutz von Produktfotos

Folgende Maßnahmen können hilfreich sein, um unbefugte Verwendung von Produktbildern zu verhindern und im Ernstfall diese leichter nachzuweisen.  

  • Wasserzeichen oder versteckte Markierungen in Bildern (digital oder optisch) 
  • Rechtevermerk auf der Website („Alle Inhalte urheberrechtlich geschützt“) 
  • Regelmäßige Bildüberwachung mit Reverse-Image-Tools 
  • Bilder per Blockchain oder Registerdienst dokumentieren (für komplexe Rechteketten) 

8. Fazit – Reagieren lohnt sich!

Produktfotos sind ein wichtiger Teil Ihres Markenauftritts. Wenn Ihre Bilder ohne Erlaubnis verwendet werden, sollten Sie das nicht hinnehmen. Bei unbefugter Nutzung stehen Ihnen möglicherweise Ansprüche wie Unterlassung, Auskunft und Schadensersatz zu. Wichtig ist: Beweise sichern, Verwender identifizieren und zügig handeln. Dabei kann ein spezialisierter Anwalt helfen, Ihre Ansprüche durchzusetzen und weitere Verletzungen zu verhindern.

9. Unsere rechtliche Unterstützung bei unbefugter Bildnutzung

Sie möchten Ihre Bildrechte durchsetzen oder sich beraten lassen? Wir bieten Ihnen gerne ein unverbindliches Erstgespräch an.

Als erfahrene Rechtsanwälte im gewerblichen Rechtsschutz wissen wir, wie entscheidend der Schutz von Produktbildern für den wirtschaftlichen Erfolg eines Unternehmens ist.

Sollten Sie oder Ihr Unternehmen betroffen sein, etwa weil:

  • Ihre Produktfotos ohne Erlaubnis von anderen Shops oder auf Verkaufsplattformen wie Amazon, eBay oder Social Media verwendet werden,
  • ein Wettbewerber Ihre Bilder kopiert, um seine eigenen Angebote damit zu bewerben,
  • Sie feststellen, dass Ihre Produktfotos in fremden Listings, Werbeanzeigen oder Katalogen auftauchen,

… prüfen wir gern Ihre juristischen Möglichkeiten. Soweit eine Urheberrechtsverletzung oder ein Fall von unlauterem Wettbewerb vorliegt, unterstützen wir Sie bei Ihrer Rechtdurchsetzung: mit Abmahnung, Unterlassungsforderungen und der gerichtlichen Geltendmachung.

Selbstverständlich sind wir auch für die andere Seite tätig:

Wenn Ihnen etwa eine unbefugte Nutzung vorgeworfen wird, prüfen wir die Ansprüche sorgfältig und verteidigen Sie entschieden.

Nutzen Sie gerne den direkten Kontakt zu unseren spezialisierten Anwälten für Wettbewerbsrecht. Wir bieten Ihnen gern ein unverbindliches und kostenloses Erstgespräch über Ihr Anliegen an und beraten Sie und Ihr Unternehmen in Berlin, bundes- und europaweit.

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